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Oberstufe | Sek. II

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Ausblick für das Schuljahr 2020/21

14.07.2020

Liebe Eltern und Erziehungsberechtigte, liebe Schülerinnen und Schüler,

 Das Kultusministerium hat für das kommende Schuljahr 3 Szenarien zum Schulbetrieb vorgestellt.

Szenario A – Eingeschränkter Regelbetrieb           
Szenario B – Schule im Wechselmodell   
Szenario C – Quarantäne und Shutdown

Der Wechsel von Szenario A zu B oder C bzw. umgekehrt erfolgt in folgenden Fällen nach folgendem Muster:
Das örtliche Gesundheitsamt entscheidet im jeweiligen Einzelfall – in Absprache mit dem zuständigen Schulträger und der Schulleitung – auf Grundlage der Niedersächsischen Verordnung über infektions-schützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Corona-Virus , welche Maßnahme auch bezüglich der Dauer für diese Schule erforderlich ist (Wechsel der Szenarien zu B oder C und zurück). Wenn es regional wieder zu deutlich erhöhten Infektionszahlen kommen sollte und das örtliche Gesundheitsamt feststellt, dass das regionale Infektionsgeschehen einen eingeschränkten Regelbetrieb (Szenario A) nicht mehr zulässt, wird auf Veranlassung durch das örtliche Gesundheitsamt in Szenario B gewechselt. Ist das Ausbruchsgeschehen überregional, kann auch eine Landes-Verordnung und eine entsprechende Verfügung der NLSchB eine landesweite verbindliche Regelung vorgeben.

Szenario A – Eingeschränkter Regelbetrieb

Angesichts der landesweit niedrigen Infektionszahlen erscheint nach derzeitigem Planungsstand ein eingeschränkter Regelbetrieb nach den Sommerferien wahrscheinlich.  
Um einen weitgehend normalen Unterrichtsbetrieb zu gewährleisten, wird das Abstandsgebot unter den Schülerinnen und Schülern zugunsten eines Kohortenprinzips aufgehoben. Lehrkräfte sind angehalten, das Abstandsgebot untereinander und zu ihren Schülerinnen und Schülern einzuhalten, wo immer dies möglich ist. Unter einer Kohorte wird in diesem Fall max. ein Schuljahrgang verstanden.       
Dort, wo Abstand zu Personen gehalten werden kann, ist dieser auch weiterhin einzuhalten. Außerhalb von Unterrichts- und Arbeitsräumen ist eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen, da aufgrund der örtlichen Gegebenheiten ein Abstand von mindestens 1,5 m zu Personen anderer Kohorten nicht gewährleistet werden kann. Das betrifft Gänge, Flure, Versammlungsräume und auch das Außengelände.             
Bedingt durch den Ausfall vulnerabler Lehrkräfte im Präsenzunterricht kann es für die Schuljahrgänge des Sekundarbereichs I zur Verlagerung von Unterrichtsanteilen ins häusliche Lernen kommen. Das führt zu Kürzungen des Präsenzunterrichts bzw. zu Tagen des häuslichen Lernens – ggf. auch nur für einzelne Jahrgänge und/oder für einen begrenzten Zeitraum.        
Szenario A strebt eine Rückkehr zu einem geordneten Schulbetrieb einschließlich Ganztagsbetrieb an, der aber nicht mit dem Ganztagsangebot vor der Corona-Pandemie gleichgesetzt werden kann. Auch hier gilt es weiterhin, die Anzahl von Kontakten so gering wie möglich zu halten.          
Auch beim gemeinsamen Mittagessen im Rahmen des Ganztagsbetriebs bzw. des ganztägigen Unterrichts gilt das Kohortenprinzip für max. zwei Schuljahrgänge. Verschiedene Kohorten werden räumlich und/oder zeitlich voneinander getrennt.  

Szenario B – Schule im Wechselmodell

Für den Fall, dass es landesweit wieder zu deutlich erhöhten Infektionszahlen kommt oder aber das örtliche Gesundheitsamt feststellt, dass das regionale Infektionsgeschehen einen eingeschränkten Regelbetrieb gemäß Szenario A nicht (mehr) zulässt, kommt Szenario B zum Tragen.
Im Falle höherer Infektionszahlen sind die derzeit gültigen im Niedersächsischen Rahmen-Hygieneplan Corona Schule i. d. F. vom 29.06.2020 vorgesehenen Hygiene- und Abstandsregeln wieder anzuwenden. Das Einhalten von Hygiene- und Abstandsregeln gemäß den Vorgaben durch das RKI ist mit allen Schülerinnen und Schülern altersangemessen zu thematisieren. Die Schüler und Schülerinnen werden umschichtig in geteilten Lerngruppen unterrichtet. Alle Jahrgänge und jahrgangsübergreifende Lerngruppen, die nicht in der Schule sind, werden von ihren Lehrkräften für das „Lernen zu Hause“ mit Lernplänen und Aufgaben versorgt.      
Eine Mischung der Lerngruppen ist grundsätzlich zu vermeiden, um das Ansteckungsrisiko möglichst gering zu halten. Klassenübergreifende Projekte und Arbeitsgemeinschaften (auch Chor, Orchester u. ä.) finden deshalb nicht statt.          
Von dieser Regelung ausgenommen ist der in Kursen organisierte und bewertete Unterricht:

  • der gymnasialen Oberstufe,
  • in der zweiten (und dritten) Fremdsprache,
  • in Religion und Werte und Normen,
  • in Gruppen mit unterschiedlichen Anforderungsniveaus in der äußeren Fachleistungs-differenzierung,
  • in Wahlpflichtkursen sowie im Profilunterricht.

Hier ist deshalb ganz besonders auf das Einhalten der Abstands- und Hygieneregeln zu achten.

Szenario C – Quarantäne und Shutdown

In den vergangenen Wochen ist es auch in Niedersachsen zu vereinzelten Cluster-Ausbrüchen gekommen, in deren Folge gelegentlich auch Schulen geschlossen wurden. Dies ist auch für die Zeit nach den Sommerferien nicht auszuschließen. Das Gesundheitsamt verfügt nach Infektionsschutzgesetz diese Maßnahme und teilt sie der Schule mit. Die Schule selbst kann solche Maßnahmen nicht festlegen. 
Neben regionalen Ereignissen mit Schließungen ganzer Schulen können auch einzelne Jahrgänge, Klassen oder Gebäudenutzer durch das Gesundheitsamt in Quarantäne versetzt werden.       
In der Quarantänezeit ist das Schulgebäude teilweise oder vollständig für einzelne Schülerinnen und Schüler bzw. Lehrkräfte oder alle Beteiligten nicht zu betreten. Die Lehrkräfte werden aus dem Homeoffice mit ihren Schülerinnen und Schülern sowie deren Familien regelmäßig kommunizieren. Ein Lernen zu Hause wird ermöglich

Reisen in Risikogebiete
Personen, die auf dem Land-, See- oder Luftweg aus dem Ausland in die Bundesrepublik Deutschland einreisen und sich zu einem beliebigen Zeitpunkt innerhalb von 14 Tagen vor der Einreise in einem Risikogebiet aufgehalten haben, sind derzeit auf Grundlage landesrechtlicher Bestimmungen nach §§ 32 Satz 1, 30 Absatz 1 Satz 2 des Infektionsschutzgesetzes grundsätzlich verpflichtet, sich unverzüglich nach der Einreise auf direktem Weg in ihre eigene Häuslichkeit oder eine andere geeignete Unterkunft zu begeben sowie sich für einen Zeitraum von 14 Tagen nach ihrer Einreise ständig dort aufzuhalten (sog. Absonderung).
Ein Risikogebiet ist ein Staat oder eine Region außerhalb der Bundesrepublik Deutschland, für welche zum Zeitpunkt der Einreise in die Bundesrepublik Deutschland ein erhöhtes Risiko für eine Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 besteht. Eine fortlaufend aktualisierte Liste der Risikogebiete wird durch das Robert Koch-Institut unter folgendem Link veröffentlicht: https://www.rki.de/covid-19-risikogebiete
Personen nach Ziffer 1 sind außerdem verpflichtet, unverzüglich die für Ihren Wohnsitz/Aufenthaltsort in der Bundesrepublik Deutschland zuständige Behörde (in der Regel das lokale Gesundheitsamt) zu kontaktieren und auf ihre Einreise hinzuweisen. Die lokal zuständige Gesundheitsbehörde überwacht die Einhaltung dieser Absonderung.
Ihr zuständiges Gesundheitsamt finden Sie im Internet unter: https://tools.rki.de/plztool/

Lernräume in den Sommerferien

Informationen zum Thema Lernräume in den Sommerferien, finden Sie hier

Mit freundlichen Grüßen

Andreas Mainz           
Gesamtschuldirektor

IGS Salzgitter